2.6 Alle Ergebnisse von Teilnehmern einer Vergleichsstudie sollten auf dieselbe Weise ermittelt werden

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Dies ist der 18. Beitrag einer Blogserie zu einer Zusammenstellung von „Schlüsselkonzepten zur besseren Bewertung von Aussagen zu Behandlungen“, die im Rahmen des Informed Health Choices (ICH) Projektes erarbeitet wurde. Jeder der insgesamt 36 Blogbeiträge befasst sich mit einem der Schlüsselkonzepte, die als wichtig dafür erachtet werden, Aussagen zu Wirkungen von Behandlungen besser verstehen und einordnen zu können.

Viele, die sich mit klinischer Forschung beschäftigen, kennen das Konzept der „Verblindung“: Ein Patient, der eine Behandlung erhält, oder ein Arzt (oder andere Person), die die Behandlung durchführt, haben keine Kenntnis davon, welche Behandlung der Patient bekommen bzw. der Arzt verabreicht hat. Reicht das aber aus, um einem ‚Beobachter-Bias‘ (der Verzerrung bzw. Verfälschung von Studienergebnissen durch die bewusste oder unbewusste Beeinflussung des Untersuchers aufgrund seiner Kenntnis der Zuteilung) vorzubeugen?

Schauen wir uns einmal folgendes Szenario an: In einer randomisierten Studie wird die Wirksamkeit von Morphium im Vergleich zu einem anderen Schmerzmittel zur Behandlung akuter Schmerzen untersucht. Die Patienten wissen nicht, welches Medikament sie einnehmen, und die Ärzte, die die Behandlung verabreichen, wissen es auch nicht: Sie nehmen einfach die Tabletten anhand der Patientennummer aus einer hierfür bestimmten Schachtel und geben sie an die Patienten aus. Das Risiko einer Verzerrung sollte in diesem Fall minimal sein, oder?

Nun wird aber die von den Patienten auf einer Skala bewertete Schmerzstärke in den beiden Vergleichsgruppen von „unabhängigen“ Wissenschaftlern ausgewertet. Falls genau diese Wissenschaftler gegenüber der Zuteilung der Patienten, deren Schmerzstärke sie ermitteln, nicht auch verblindet sind, könnten sie durch diese Kenntnis beeinflusst sein. Zum Beispiel könnten sie den Patienten, die der Behandlung mit Morphium zugeteilt wurden, im Vergleich zu den Patienten, die das andere Schmerzmittel erhielten, eine niedrigere Schmerzstärke zuordnen. Damit eine derartige Verzerrung verhindert wird, müssen alle an der Ermittlung der Ergebnisse beteiligten, genauso wie die Patienten und Ärzte, gegenüber der untersuchten Behandlung ‚verblindet‘ bleiben.

Die Frage, ob eine Studie verblindet war, wirft eine nächste Frage auf: was genau bedeutet die Antwort ‚Ja‘?

In vielen Studienberichten heißt es, dass die Studie ‚verblindet‘ oder ‚doppelt-verblindet‘ war. Allzu häufig ist es aber unmöglich herauszufinden, wer verblindet war [1] – weil diese Begriffe so uneinheitlich verwendet werden [2]. In der CONSORT- (Consolidated Standards of Reporting Trials) Leitlinie für Berichte randomisierter Therapie-Studien ist eine genaue Beschreibung der Verblindung empfohlen [3]. Dennoch sind angemessene Angaben zur Verblindung (der Teilnehmer, des Studienpersonals und der Auswerter) selbst in hochrangigen Fachzeitschriften selten.

Welche Probleme müssen bedacht werden, wenn die Ergebnismessungen einer Studie nicht verblindet wurde?

Mit Blick auf das Verzerrungsrisiko aufgrund der fehlenden Verblindung der Ergebnismessung sollten zwei Fragen gestellt werden [5]:

  1. Wer misst (ermittelt) die Ergebnisse?
  2. Wie objektiv war die Ergebnismessung?

Wer führt die Ergebnismessung durch? In einer Studie, in der diejenigen, die die Ergebnismessungen durchgeführt haben, wussten, welche Behandlung die untersuchte Person erhalten hat, sind Probleme mit Verzerrung leicht vorherzusehen. So ist zum Beispiel eine Person, die bei einem Familienmitglied die Schmerzstärke mit einer Skala erhebt und wusste, welche Behandlung die Person erhielt, möglicherweise eher beeinflusst als ein neutraler, unabhängiger Beobachter.

Ebenso wichtig ist es, die Ergebnismessung selbst zu betrachten, weil Subjektivität das Risiko von Verzerrung beeinflussen kann. Die Kenntnis der Zuteilung zu einer Behandlung kann eine Ergebnismessung wie zum Beispiel die selbstberichtete Lebensqualität im Vergleich zu einem wesentlich objektiveren Endpunkt wie der Sterberate durchaus beeinflussen.

Bei der Verblindung denken wir häufig nur an Patienten und Kliniker. Wir müssen aber daran denken, dass das Ausmaß, in dem das Risiko für einen Beobachter-Bias kontrolliert (gering gehalten) wurde, sowohl von den erhobenen Ergebnismessungen abhängt, als auch davon, ob diejenigen, die diese dokumentiert haben, gegenüber der Behandlungszuteilung verblindet waren. Zusammengefasst heißt das: Wann immer es möglich ist, sollten die Ergebnisse aller Teilnehmer eines Behandlungsvergleichs auf dieselbe Weise gemessen werden.

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Text: Dennis Neuen

Übersetzt von: Katharina Jones

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